Hundehaftpflichtversicherung

Hundehaftpflichtversicherung

Nicht nur der Mensch, auch ein Tier kann erheblichen Personen- oder Sachschaden verursachen. Für diese Schäden kann dann ein Tierhalter oder ein Tieraufseher zur Verantwortung gezogen werden und dann empfielt es sich eine Hundehaftpflichtversicherung zu besitzen. Sollte ein Schaden vorliegen, müssen einige Punkte geklärt werden…

….zum Beispiel wer Schuld an der Verursachung hat…


a)

Voraussetzung ist zunächst eine Schadensverursachung durch ein Tier; damit sind alle Tiere gemeint, gleichgültig, ob gezähmt, wild, bösartig, gefährlich usw.

b)

Durch ein Tier muss ein Personen- oder Sachschaden herbeigeführt worden sein, d.h. es muss ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Schaden und einem ….

durch ein der tierischen Natur entsprechendes und unberechenbares/willkürliches Verhalten des Tieres bestehen (eine sog. Tiergefahr). Beispiele für diese Verhaltensweisen sind: Scheuen, Durchgehen, Ausschlagen und Beißen von Pferden, Ausbrechen von Vieh aus der Weide, Anspringen und Beißen von Hunden etc. Keine Tiergefahr hat sich aber verwirklicht, wenn der Tierkörper sich nur passiv verhält. Beispiel: Ein Gaststolpert über einen am Boden liegenden Wachhund des Gastwirts und verletzt sich dabei nicht unerheblich. Ein Tierschaden liegt auch dann nicht vor, wenn das Tier einen Schaden anrichtet, indem es dem Willen und der Leitung eines Menschen gehorcht. Beispiel: Ein Hund apportiert einen von Kindern über die Straße geworfenen Ball und verursacht einen Verkehrsunfall.

c)

Eine Tierhaltereigenschaft muss tatbestandsmäßig erfüllt sein. Somit ist ein Tierhalter definiert, der im eigenen Interesse durch Gewährung von Obdach und Unterhalt die Sorge für ein Tier übernommen hat und zwar nicht bloß zu einem ganz vorübergehenden Zweck, sondern auf einen Zeitraum von einer gewissen Dauer. Wer also ein Bestimmungsrecht über das Tier hat und den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres für sich in Anspruch nimmt und das Risiko seines Verlustes trägt, kann sich als ein Tierhalter definieren. Auf die Eigentums- oder Eigenbesitzerverhältnisse allein kommt es nicht an, sondern ausschließlich auf die Interessenszurechnung (Das Verhalten des Tierhalters zum Tier ist rein tatsächlicher Art, nicht rechtlicher Art). Die Tiereigenschaft wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass ein dritter vorübergehend berechtigt/unberechtigt die unmittelbare Verfügungsgewalt über das Tier ausübt. Eine Tierhaltereigenschaft geht also grundsätzlich nicht dadurch verloren, dass z.B. jemand sein Reitpferd an einen Dritten vermietet oder es ihm unentgeltlich/aus Gefälligkeit überlässt.

d)

Ein Entlastungsbeweis ist bei Vorliegen der Gefährdungshaftung nicht möglich, aber denkbar ist manchmal ein Mitverschulden des Geschädigten (z.B. Reizen, Quälen, das Erwecken von Wut eines Tieres, trotz Warnung vor einem „bissigen Hund“).

e)

Ein Entlastungsbeweis kann angeführt werden, wenn dieser Schaden durch ein sog. Haus(Nutz)tier verursacht wird. Die Kriterien hierfür ergeben sich aus dem Gesetz und aus der Verkehrsanschauung. Haustiere sind „zahme Tiere“, die von den Menschen zu seinem Nutzen gezogen und gehalten werden (Bsp.: Pferd, Esel, Rind, Schwein, Ziege, Schaf, Hund, Katze, zahme Kaninchen usw.). Sie können unter dem Gesichtspunkt b) behandelt werden. Dagegen sind „gezähmte Tiere“ und wilde Tiere (Bsp.: Schlangen, Affen, Raubkatzen, Alligatoren …) unter dem Punkt a) zu betrachten. Diese zahmen Tiere müssen aber zur Abgrenzung nach Punkt a) zusätzlich nach dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt sein. Sonst bleibt es bei Punkt a).

Beispiele:
  • Berufstiere: Jagdhund des Försters, Polizeihund, Wachhund
  • Der Erwerbstätigkeit dienend: Schlachtvieh, Zuchttiere, Suchhunde der Polizei, das vom Händler zur Weiterveräußerung angeschaffte Tier
  • Dem Unterhalt zu dienen bestimmt: Milchkuh, Blindenhund

Da der Hund das beliebteste Tier des Menschen ist, hier ein paar notwendige Einstufungen:

Schoßhund: Hier gilt Punkt a), da es sich um ein sog. Luxustier handelt: Gefährdungshaftung

Wachhund: Beschützer des Privatbereiches, hier gilt Punkt a): Gefährdungshaftung; zum Schutz des gewerblichen Risikos steuerloch abgesetzt etc.. Hier gilt Punkt b)

Eine Katze fällt in den Bereich des Punktes b), wenn sie nur deshalb angeschafft wurde, um in einer Lagerhallte für Nahrungsmittel nach Mäusen und Ratten zu jagen.

An dem Entlastungsbeweis werden von der Rechtsprechung sehr hohe Anforderungen gestellt; es kommt im Einzelnen auf die konkreten Umstände und Größe der zu beherrschenden Gefahr an.

  • Ist für eine Beaufsichtigung des Tieres ein Tierhüter bestellt, so genügt es für einen Entlastungsbeweis des Tierhalters nicht, dass er bei der Auswahl des Tierhüters die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet. Er muss zudem dem Hüter bestimmte Anweisungen erteilen und deren Einhaltung überwachen.
  • Zur Beaufsichtigung des Tieres gehören u.a. auch dessen gehörige Verwahrung.

Die besten Ratgeber sind unabhängig

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Hundekrankenversicherung

Hundekrankenversicherung

Hunde sind schon längst keine Nutztiere mehr. In über 95 % der Fälle werden Hunde heute als Teil der Familie angesehen und dementsprechend umsorgt. Regelmäßige Tierarztbesuche zur Vorsorge und Pflege sind für viele Hundebesitzer Pflicht. Leider ist es unbestritten, dass viele Hunde u.a. durch Überzüchtung an diversen Krankheiten leiden. Besonders große Rassehunde sind hiervon betroffen. Als Besitzer eines Hundes haben Sie schon für die Anschaffung oftmals viel Geld bezahlt. Pflege und artgerechte Ernährung kosten ebenfalls einiges. Braucht ihr Hund durch einen Unfall oder eine Krankheit eine Operation können durch Medikamente, die Operation sowie die dazugehörigen Vor- und Nachuntersuchungen schnell Kosten im vierstelligen Bereich entstehen. Dafor schützt eine Hundekrankenversicherung.

Wünschen Sie für Ihren Vierbeiner nur die beste Versorgung, wird oftmals nicht der Tierarzt um die Ecke sondern eine spezialisierte Tierklinik gewählt, welche entsprechend andere Abrechnungssätze nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) verlangt.
Darauf sollten Sie achten:

Unterscheidungsmerkmale

Wesentliche Unterscheidungsmerkmale einer Hundekrankenversicherung sind der zu zahlende Selbstbehalt, die jährliche Leistungsobergrenze sowie der Erstattungssatz nach GOT. Auch unterscheiden einige Gesellschaften zwischen Operationen nach Unfällen und Operationen des Hundes nach Krankheiten. Notwendige Medikamente nach einer Hunde-OP sind auch nicht immer mitversichert. Die günstigen Angebote umfassen meist nur Leistungen nach Unfällen und haben eine Beschränkung der jährlichen Erstattung. Insbesondere bei bekannten Erkrankungen großer Hunde wie zum Beispiel Hüftdysplasie sind aber regelmäßige Behandlungen durch den Tierarzt notwendig. Hier sollten unbedingt die Voruntersuchungen und Nachuntersuchungen mit versichert sein. Wie beim Menschen auch, machen sich viele Hundebesitzer erst dann Gedanken über Krankheiten und die dadurch entstehenden Kosten, wenn die Tiere älter sind oder bereits erkrankt. Bereits erkrankte Hunde sind in der Regel nicht mehr versicherbar, auch haben viele Versicherer ein höchst Aufnahmealter. Dieses liegt meist zwischen zwei und vier Jahren.

Die besten Ratgeber sind unabhängig

Wer eine Hundekrankenversicherung, Hausratversicherung, Krankenversicherung oder irgendeine andere Versicherung sucht, sollte sich immer an einen unabhängigen Versicherungsmakler wenden. Nur so findet man heraus, wo und wie man am besten versichert ist. Der Makler geht auch auf Details ein und berücksichtigt, ob Besonderheiten zu berücksichtigen sind an die Sie eventuell gar nicht gedacht hätten. Ich bin ein unabhängiger Versicherungsmakler, habe langjährige Erfahrung und erstelle Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Sie finden weiter unten auch meinen online Rechner. Ich empfehle aber immer auch ein individuelles Angebot, denn ich möchte, dass Sie im Schadenfall richtig versichert sind!

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Pferdehaftpflicht

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Hunde OP Versicherung

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