Brillenversicherung

Brillenversicherung: Finanzierung mit Mehrleistung (auch ohne Wartezeit)

Brillenversicherung
Brillenversicherung

Über die Sinnhaftigkeit einer Brillenversicherung kann man vortrefflich streiten! Da Versicherungsunternehmen Geld verdienen wollen und Brillenträger regelmäßig Leistungen in Anspruch nehmen, sind Versicherungen für Seehilfen im Prinzip nur eine Art Finanzierung durch ein Versicherungsprodukt. Vielen Menschen fällt es aber leichter 16,66 € pro Monat zur Seite zu legen, anstatt alle 2 Jahre 400 € für eine Brille zu bezahlen. Außerdem bieten die verschiedenen Versicherungsunternehmen in ihrer Brillenversicherung vielfach Mehrleistungen an, welche gar nichts direkt mit der Sehkraft zu tun haben.  Dies können Leistungen zu nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommenen Vorsorgeuntersuchungen, sogenannte IGEL-Leistungen sein, aber auch die Übernahme von Zuzahlungen bei verschriebenen Medikamenten oder Heilpraktikerbhandlungen. Werden diese Mehrleistungen in Anspruch genommen, so ist die Versicherung tatsächlich ein Gewinn.

Hier zwei Beispiele aus der Praxis:

Versicherte Person: 35 Jahre alt, Brillenträgerin

Tarif VorsorgePrivat der Versicherungskammer Bayern:

Monatlicher Tarifbeitrag: 17,45 € = 418,80 € in 2 Jahren

Erstattungen:

  • Bis zu 400€ für Seehilfen innerhalb von 2 Jahren (auch ohne Änderung der Sehstärke)
  • Bis zu 1000€ für Vorsorgeuntersuchungen in 2 Jahren
  • Bis zu 300€ für Schutzimpfungen und Malariaprophylaxe in 2 Jahren

Gesamt: 1700€ Erstattung in 2 Jahren.

Tarif AmbulantPLUSPur der Signal Iduna:

Monatlicher Tarifbeitrag: 30,90 € = 741,60 € in 2 Jahren

Erstattungen:

  • Bis zu 375€ für Seehilfen innerhalb von 2 Jahren (auch ohne Änderung der Sehstärke)
  • Bis zu 750€ für Vorsorgeuntersuchungen und Reiseschutzimpfungen in 2 Jahren
  • Bis zu 750€ für alternative Heilmethoden (Osteopathie, Heilpraktiker, etc.) pro Kalenderjahr
  • Gesetzliche Zuzahlungen bis 250 € pro Kalenderjahr
  • Auslandsreisekrankenversicherung incl. Rücktransport für alle Reisen bis 8 Wochen.

Gesamt: bis zu 3000 € Erstattung in 2 Jahren.

Fazit:

Wer alle 2 Jahre eine neue Brille benötigt und Wert auf gute Gesundheitsvorsorge bzw. alternative Heilmethoden legt, erhält in beiden Beispielen mit der Brillenversicherung mehr Geld zurück als eingezahlt wurde.

Welche Brillenversicherung zu Ihren Bedürfnissen passt und welche Zusatzleistungen angeboten werden, kläre ich gerne mit Ihnen persönlich.

Gerne stehe ich Ihnen bei Fragen und für eine kostenlose, individuelle Beratung zur Verfügung


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Private Krankenversicherung

Die Rückversicherung des mündigen Selbstzahlers!

Warum sollten Sie nicht in die private Krankenversicherung wechseln?

Krankenversicherung

Sie sollten nicht wechseln, wenn ihr vorrangiges Ziel ist dauerhaft Geld zu sparen. Durchschnittlich kostet die Gesundheitsversorgung pro Einwohner gut 5300€ im Jahr (Stand 2020). Das macht gut 220.000€ in 40. Jahren Und wie bei jedem Durchschnitt sind hierin diejenigen enthalten die gar keine Leistungen in Anspruch nehmen als auch diejenigen mit schweren Krankheiten. Wer eine funktionierende Glaskugel hat, darf beim Versicherungsschutz gerne auf Billig setzen, allen anderen empfehle ich dies nicht.

Wer ist ein Kandidat für die private Krankenversicherung?

  1. Sie erfüllen die gesetzlichen Vorgaben um sich privat zu versichern. Das heißt sie sind entweder freiwillig versichert als Selbstständiger oder Freiberufler oder sie verdienen als sozialversicherungspflichtiger Angestellter über der sogenannte JAEG (Jahresarbeitsentgeldgrenze). Hinzu kommen noch Personen aus anderen Berufsgruppen wie z.B. Beamte
  2. Ihr Gesundheitszustand ist zum jetzigen Zeitpunkt grundsätzlich so, dass ein Versicherungsunternehmen ihren Antrag auf private Krankenversicherung annehmen kann bzw. möchte. Versicherungen sie Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht und die Versicherten in einem Tarif bilden eine Solidargemeinschaft. Daher macht es weder für die Unternehmen noch für die Gemeinschaft der Versicherten Sinn bereits ernsthaft kranke Personen aufzunehmen. Die Kosten würden hierdurch komplett unkalkulierbar.

DAS WICHTIGSTE:

  • Sie wollen sich bewusst für eine Gesundheitsversorgung nach Ihren eigenen Maßstäben entscheiden!
  • Sie wollen selbstbestimmt entscheiden welche Behandlungen durch wen, wann und wie an ihnen durchgeführt werden!
  • Sie wollen selbst entscheiden welche Medikamente, von welchem Hersteller sie ihrem Körper zuführen!
  • Ihnen ist bewusst das Gesundheitsversorgung Geld kostet, wollen für Ihr Geld aber die bestmögliche Leistung erhalten!

Wenn Sie diese vier Punkte mit ja beantworten können, dann freue ich mich auf ein Gespräch mit Ihnen.

Das magische Dreieck der privaten Krankenversicherung:

PKV Private Krankenversicherung

Leistung, Kosten und Beitragsstabilität sind die drei Faktoren des magischen Dreiecks oder auch des Spannungsdreiecks der PKV.

Leistung und Beitragsstabilität geht nicht billig

Billig und Beitragsstabil geht nicht mit guten Leistungen

Und Leistung bei gleichzeitig günstigen Beiträgen ist nicht mit Beitragsstabilität vereinbar.

Unterschiede zwischen PKV und GKV

  • Die gesetzliche Krankenversicherung arbeitet nach dem sogenannten Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet das medizinische Versorger direkt mit der Krankenkasse abrechnet. Auch darf er nur solche Leistungen mit der Krankenkasse abrechnen die diese in ihrem Leistungskatalog verzeichnet hat. Dieser Leistungskatalog wird zu ca. 96% durch den Gesetzgeber vorgegeben und kann auch jederzeit geändert werden. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) müssen gemäß SGB V  “ausreichend wirksam, notwendig und wirtschaftlich angebracht sein”
  • Die private Krankenversicherung arbeitet nach dem Kostenerstattungsprinzip. Kurz gesagt bedeutet dies, der Schuldner für die Kosten einer Behandlung ist der Patient und dieser vereinbart die Leistungen welche ein Arzt oder Behandler erbringt mit eben diesem selber. Abgerechnet wird üblicherweise nach der GOÄ, der Gebührenordnung für Ärzte. Außerdem sind die Leistungen einer privaten Krankenversicherung im Versicherungsvertrag festgeschrieben und können nicht einseitig durch den Versicherer geändert werden.

Kostenentwicklung. Vergleich zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung.

  • Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung wird durch den Gesetzgeber festgelegt und beträgt in 2024 14,6%. Hinzu kommt der individuelle Zusatzbeitrag der Krankenkasse sowie die Kosten der Pflegeversicherung. Der Beitrag ist bis maximal zur BBG zu entrichten. Einkünfte über BBG sind nicht beitragspflichtig. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr angepasst und bedeutet damit für alle Versicherten die mehr verdienen eine jährliche Beitragssteigerung auch wen der Beitragssatz stabil bleibt. Laut Wissenschaftlichem Institut der PKV ist der Beitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung seit 2004 um 3,2% p.a. gestiegen. Leistungskürzungen sind hierin nicht enthalten.
  • Der Beitrag der privaten Krankenversicherer wird aufgrund vielfältiger Faktoren durch die Versicherungsunternehmen berechnet. Jeder Tarif ist durch das BAFIN zu genehmigen. Die Versicherer haben hier also keine „Narrenfreiheit“ jedoch einen großen Spielraum in Ihren Annahmen. Grundsätzlich soll ein Tarif so kalkuliert sein, dass die Beiträge stabil bleiben. Jedoch sind Faktoren wie Kosten durch medizinischen Fortschritt, allgemeine Inflation und die Entwicklung der Versichertengemeinschaft eines Tarifes schwer vorauszusehen. Auch haben Pandemieereignisse einen nicht zu kalkulierenden Einfluss. Die allgemeine Beitragsanpassung in der PKV betrug seit 2004 durchschnittlich 2,8%. Aufgrund von gesetzlichen Vorgaben dürfen private Versicherungsunternehmen die Beiträge zur privaten Krankenversicherung aber nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. Hierdurch kommt es immer wieder zu einigen Jahren Beitragsstabilität gefolgt von sprunghaften Erhöhungen, welche auch deutlich über dem Durchschnitt liegen können. Eine allgemeine und regelmäßige Beitragserhöhung aufgrund des Alters gibt es nicht. Was aufgrund des Alters steigt, ist der Beitrag beim Abschluss der Versicherung.

Gesetzliche und private Krankenversicherung im Alter. Ist die PKV wirklich unbezahlbar?

Die gesetzliche Krankenversicherung im Alter (Achtung kompliziert 😉)

  •  Um Pflichtmitglied in der Krankenversicherung der Rentner (KvdR) zu werden, müssen sie 9/10 der zweiten Hälfte ihrer Erwerbszeit Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse gewesen sein, Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben und diese beantragen.  Nach aktueller Gesetzeslage werden für die Berechnung der Beiträge nur ihre Einkünfte aus Renten, rentenähnlichen Versorgungen wie z.B. Versorgungswerke, Riesterrenten oder betriebliche Altersvorsorgen herangezogen. Sollten Sie als Rentner darüber hinaus einer Erwerbstätigkeit nachgehen, sind Einkünfte aus dieser ebenfalls Beitragspflichtig. Einnahmen aus sonstigen Quellen wie Zinsen, Mieteinnahmen oder Lebensversicherungen sind als Pflichtmitglied der Krankenversicherung für Rentner derzeit nicht beitragspflichtig. Für die Altersrente wird die Krankenversicherung durch den Rentenversicherungsträger ebenso bezuschusst wie durch einen Arbeitgeber.
  • Haben sie die Voraussetzungen für eine Pflichtmitgliedschaft nicht erfüllt und sind bei Renteneintritt Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, so werden sie bis zur BBG (Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung) mit Ihrer vollen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit veranschlagt. Hierzu zählen z.B. alle Einnahmen aus Renten, Zusatzversorgungen, Kapitalerträgen, Vermietungen und Verpachtungen und sonstigen Quellen. Damit sind auch im Alter von den regelmäßigen Beitragsanpassungen und insbesondere von der Erhöhung der BBG betroffen.

Die private Krankenversicherung im Alter

  • Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind auch im Alter durch sie zu bezahlen. Beziehen sie eine Altersrente, so können sie einen Zuschuss zur Krankenversicherung beantragen. Für die Höhe der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht Anspruch auf einen Zuschuss so wie während der Erwerbstätigkeit an den Arbeitgeber. Die Beiträge in der PKV steigen nicht aufgrund des höheren Alters. Beitragserhöhungen sind wie oben beschrieben ein Ergebnis von allgemeinen Preissteigerungen der medizinischen Versorgung sowie der Zusammensetzung der Versichertengemeinschaft ihres Tarifes. Es kann sich lohnen den Tarif im Alter zu wechseln, dies muss nicht zwangsläufig mit dem Verzicht auf Leistungen einhergehen. Grundsätzlich stehen jedem Versicherten alle Tarife seines Versicherungsunternehmens offen, welche zum Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung und danach durch den Versicherer angeboten wurden. Die Themen Gesundheitsprüfung, Leistungsverzicht etc. müssen Bestandteil einer individuellen und ausführlichen Beratung zum Zeitpunkt des angestrebten Wechsels sein.

Die besten Ratgeber sind unabhängig

Wer eine Krankenversicherung oder irgendeine andere Versicherung sucht, sollte sich immer an einen unabhängigen Versicherungsmakler wenden. Nur so findet man heraus, wo und wie man am besten versichert ist. Der Makler geht auch auf Details ein und berücksichtigt, ob Besonderheiten zu berücksichtigen sind an die Sie eventuell gar nicht gedacht hätten. Ich bin ein unabhängiger Versicherungsmakler, habe langjährige Erfahrung und erstelle Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Bei Fragen zu diesem oder anderen Versicherungsthemen erreichen Sie mich unter den folgenden Kontaktmöglichkeiten:

Kontakt

V-E-N Assekuranz GmbH

Hindenburgstraße 47 . 41542 Dormagen

Tel: 02133 77 894 77

Fax: 02133 77 894 88 77

Email: info@v-e-n.de

versicherungsmakler-dormagen.de

Bildquelle: Tumisu / Pixabay

Hundehaftpflichtversicherung

Hundehaftpflichtversicherung

Nicht nur der Mensch, auch ein Tier kann erheblichen Personen- oder Sachschaden verursachen. Für diese Schäden kann dann ein Tierhalter oder ein Tieraufseher zur Verantwortung gezogen werden und dann empfielt es sich eine Hundehaftpflichtversicherung zu besitzen. Sollte ein Schaden vorliegen, müssen einige Punkte geklärt werden…

….zum Beispiel wer Schuld an der Verursachung hat…


a)

Voraussetzung ist zunächst eine Schadensverursachung durch ein Tier; damit sind alle Tiere gemeint, gleichgültig, ob gezähmt, wild, bösartig, gefährlich usw.

b)

Durch ein Tier muss ein Personen- oder Sachschaden herbeigeführt worden sein, d.h. es muss ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Schaden und einem ….

durch ein der tierischen Natur entsprechendes und unberechenbares/willkürliches Verhalten des Tieres bestehen (eine sog. Tiergefahr). Beispiele für diese Verhaltensweisen sind: Scheuen, Durchgehen, Ausschlagen und Beißen von Pferden, Ausbrechen von Vieh aus der Weide, Anspringen und Beißen von Hunden etc. Keine Tiergefahr hat sich aber verwirklicht, wenn der Tierkörper sich nur passiv verhält. Beispiel: Ein Gaststolpert über einen am Boden liegenden Wachhund des Gastwirts und verletzt sich dabei nicht unerheblich. Ein Tierschaden liegt auch dann nicht vor, wenn das Tier einen Schaden anrichtet, indem es dem Willen und der Leitung eines Menschen gehorcht. Beispiel: Ein Hund apportiert einen von Kindern über die Straße geworfenen Ball und verursacht einen Verkehrsunfall.

c)

Eine Tierhaltereigenschaft muss tatbestandsmäßig erfüllt sein. Somit ist ein Tierhalter definiert, der im eigenen Interesse durch Gewährung von Obdach und Unterhalt die Sorge für ein Tier übernommen hat und zwar nicht bloß zu einem ganz vorübergehenden Zweck, sondern auf einen Zeitraum von einer gewissen Dauer. Wer also ein Bestimmungsrecht über das Tier hat und den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres für sich in Anspruch nimmt und das Risiko seines Verlustes trägt, kann sich als ein Tierhalter definieren. Auf die Eigentums- oder Eigenbesitzerverhältnisse allein kommt es nicht an, sondern ausschließlich auf die Interessenszurechnung (Das Verhalten des Tierhalters zum Tier ist rein tatsächlicher Art, nicht rechtlicher Art). Die Tiereigenschaft wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass ein dritter vorübergehend berechtigt/unberechtigt die unmittelbare Verfügungsgewalt über das Tier ausübt. Eine Tierhaltereigenschaft geht also grundsätzlich nicht dadurch verloren, dass z.B. jemand sein Reitpferd an einen Dritten vermietet oder es ihm unentgeltlich/aus Gefälligkeit überlässt.

d)

Ein Entlastungsbeweis ist bei Vorliegen der Gefährdungshaftung nicht möglich, aber denkbar ist manchmal ein Mitverschulden des Geschädigten (z.B. Reizen, Quälen, das Erwecken von Wut eines Tieres, trotz Warnung vor einem „bissigen Hund“).

e)

Ein Entlastungsbeweis kann angeführt werden, wenn dieser Schaden durch ein sog. Haus(Nutz)tier verursacht wird. Die Kriterien hierfür ergeben sich aus dem Gesetz und aus der Verkehrsanschauung. Haustiere sind „zahme Tiere“, die von den Menschen zu seinem Nutzen gezogen und gehalten werden (Bsp.: Pferd, Esel, Rind, Schwein, Ziege, Schaf, Hund, Katze, zahme Kaninchen usw.). Sie können unter dem Gesichtspunkt b) behandelt werden. Dagegen sind „gezähmte Tiere“ und wilde Tiere (Bsp.: Schlangen, Affen, Raubkatzen, Alligatoren …) unter dem Punkt a) zu betrachten. Diese zahmen Tiere müssen aber zur Abgrenzung nach Punkt a) zusätzlich nach dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt sein. Sonst bleibt es bei Punkt a).

Beispiele:
  • Berufstiere: Jagdhund des Försters, Polizeihund, Wachhund
  • Der Erwerbstätigkeit dienend: Schlachtvieh, Zuchttiere, Suchhunde der Polizei, das vom Händler zur Weiterveräußerung angeschaffte Tier
  • Dem Unterhalt zu dienen bestimmt: Milchkuh, Blindenhund

Da der Hund das beliebteste Tier des Menschen ist, hier ein paar notwendige Einstufungen:

Schoßhund: Hier gilt Punkt a), da es sich um ein sog. Luxustier handelt: Gefährdungshaftung

Wachhund: Beschützer des Privatbereiches, hier gilt Punkt a): Gefährdungshaftung; zum Schutz des gewerblichen Risikos steuerloch abgesetzt etc.. Hier gilt Punkt b)

Eine Katze fällt in den Bereich des Punktes b), wenn sie nur deshalb angeschafft wurde, um in einer Lagerhallte für Nahrungsmittel nach Mäusen und Ratten zu jagen.

An dem Entlastungsbeweis werden von der Rechtsprechung sehr hohe Anforderungen gestellt; es kommt im Einzelnen auf die konkreten Umstände und Größe der zu beherrschenden Gefahr an.

  • Ist für eine Beaufsichtigung des Tieres ein Tierhüter bestellt, so genügt es für einen Entlastungsbeweis des Tierhalters nicht, dass er bei der Auswahl des Tierhüters die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet. Er muss zudem dem Hüter bestimmte Anweisungen erteilen und deren Einhaltung überwachen.
  • Zur Beaufsichtigung des Tieres gehören u.a. auch dessen gehörige Verwahrung.

Die besten Ratgeber sind unabhängig

Mein Name ist Thomas Vogt, ich bin ausgebildeter Versicherungsfachwirt und unabhängiger Versicherungsmakler. Ich kann bei über 100 Versicherungsgesellschaften vergleichen und finde für Sie die am besten zu Ihren Bedürfnissen passende Versicherung. Ich nutze gerne die vielfältigen Möglichkeiten zur Kommunikation. So können Sie wählen ob Sie lieber eine klassische Beratung zu Hause, eine Beratung am Telefon oder eine Videoberatung möchten. Ganz so, wie es für Sie am besten passt.

Sie finden weiter unten auch meinen online Rechner. Ich empfehle aber immer auch ein individuelles Angebot, denn ich möchte, dass Sie im Schadenfall richtig versichert sind!

Gerne stehe ich Ihnen bei Fragen und für eine kostenlose, individuelle Beratung zur Verfügung

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Bauherrenhaftpflicht

Bauherrenhaftpflicht

Wer ein Bauvorhaben durchführen möchte, benötigt Versicherungsschutz für Schäden welche Dritten durch dieses Bauvorhaben entstehen. Die gesetzlichen Haftpflichtansprüche sind hier eindeutig und vor allem im Bereich der Verkehrssicherungspflichten zu sehen. Diese umfassen zum Beispiel die ausreichende Beschilderung und Beleuchtung der Baustelle sowie die Sicherung der auf der Baustelle befindlichen Materialien. Der Bauherr hat seine Baustelle so abzusichern, dass sich niemand dort verletzen kann.

Üblicherweise gibt es zwei Durchführungswege um einen Bau zu errichten. Der oftmals bequemere Weg ist über einen Bauträger, welcher das Bauwerk nach Fertigstellung schlüsselfertig übergibt. Ein Bauträger übernimmt für die gesamte Bauzeit sämtliche Risiken selber, sodass sie als Auftraggeber in diesem Fall keine Bauherrenhaftpflicht benötigen. Bauen Sie aber selber mit Hilfe eines Architekten und/oder General Unternehmers so benötigen Sie dringend eine Bauherrenhaftpflicht. Je nach Bausumme ihres Projektes ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung eventuell auch schon in ihrer Privathaftpflicht oder bei Unternehmen in der Betriebshaftpflichtversicherung enthalten. Die hier üblichen abgedeckten Bausummen liegen zwischen 200.005 100.000 € pro Bauprojekt. Bevor sie sich also mit dem Abschluss einer eigenen Bauherrenhaftpflicht auseinandersetzen, sollte die privat bzw. Betriebshaftpflichtversicherung hierauf geprüft werden. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist oftmals obligatorischer Bestandteil von umfassenden Bauversicherungen welche nicht nur die Bauherrenhaftpflicht, sondern auch zum Beispiel eine Bauleistungsversicherung oder eine Bau Fertigstellungsversicherung enthalten können.


In eng bebauten Gebieten ist es oftmals empfehlenswert vor Baubeginn eine Feststellung der umgebenden Gebäude durchzuführen um nicht anschließend nachweisen zu müssen, dass Risse am Nachbarhaus nicht durch ihr Bauvorhaben entstanden sind. Unabhängig von einer Bauherrenhaftpflicht, welche möglicherweise für Schäden eintritt, ist doch der vorprogrammierte Nachbarschaftsstreit äußerst unangenehm. Soetwas belastet die Freude an ihrem Haus möglicherweise schon vor dem Einzug.
Wenn Sie vorhaben Erdwärme als Energiequelle zum Heizen zu nutzen, empfehlen wir dringend eine vorherige Rücksprache mit dem jeweiligen Versicherer. Erdwärme als so genannter bergfreier Bodenschatz fällt auch bei erdnahen Bohrungen bis 99 m Tiefe unter das Bundesbergbaugesetz und ist damit fast immer vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Nur die entsprechend zertifizierten Bohrfirmen verfügen über ausreichenden Versicherungsschutz.

Die besten Ratgeber sind unabhängig

Wer eine Bauherrenhaftpflicht, Hausratversicherung, Krankenversicherung oder irgendeine andere Versicherung sucht, sollte sich immer an einen unabhängigen Versicherungsmakler wenden. Nur so findet man heraus, wo und wie man am besten versichert ist. Der Makler geht auch auf Details ein und berücksichtigt, ob Besonderheiten zu berücksichtigen sind an die Sie eventuell gar nicht gedacht hätten. Ich bin ein unabhängiger Versicherungsmakler, habe langjährige Erfahrung und erstelle Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Sie finden weiter unten auch meinen online Rechner. Ich empfehle aber immer auch ein individuelles Angebot, denn ich möchte, dass Sie im Schadenfall richtig versichert sind!

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Bildquelle: Peggy und Marco Lachmann-Anke / Pixabay



Rentenversicherung

Die private Altersvorsorge – wie steht es um die Rentenversicherung?

Kurze Version:

Wer heute den Kopf in den Sand steckt, knirscht morgen mit den Zähnen

Fangen Sie möglichst früh an so viel wie möglich für Ihre Rentenversicherung zu sparen, um den maximalen Zinseszinseffekt auszunutzen. Wie und in welche Produkte ist der zweite Schritt, denn wer gar nichts spart, braucht sich um die Anlageform auch keine Gedanken zu machen.

Ausführlich:

Sicherung der Zukunft durch gezieltes Sparen

Wie, wann, warum und überhaupt ist das doch alles Quatsch!

Rentenversicherung

Die private Altersvorsorge gewinnt immer mehr an Bedeutung. Konnten bzw. haben sich die aktuellen Rentner und die Boomer Generation noch halbwegs auf die gesetzliche Rente verlassen, so ist heute eigentlich jedem Arbeitnehmer klar, ohne eigenes Sparen funktioniert es nicht mehr.

Die Lage der gesetzlichen Rentenversicherung (Stand 2022)

  • Derzeit beziehen ungefähr 19 Millionen Personen Altersrente in Deutschland
  • Hinzu kommen nochmals ca. 7 Millionen mit anderen Ansprüchen an die Rentenversicherungsträger. Dies können Hinterbliebenenrenten oder Renten wegen Berufs- oder Arbeitsunfähigkeit sein
  • Aktiv versichert, also Einzahler in die Rentenversicherung sind derzeit ca. 39 Millionen. Hierin sind inbegriffen Bezieher von ALG I und ALG II sowie weitere nicht durch Arbeitsentgelt erworbene Ansprüche
  • Der Bundeshaushalt bezuschusst die Rentenkassen mit ca. 87 Milliarden € im Jahr. Das macht deutlich über 3000€ pro Leistungsbezieher
  • Die durchschnittlich ausgezahlte Altersrente für aktuelle Rentner beträgt 1.543€ für Männer und sogar nur 1.173€ für Frauen

Und diese Situation wird sich nicht verbessern, denn bis 2036 werden ca. 11 Millionen aktuell noch Erwerbstätige aus den geburtenstarken Jahrgängen bis 1968 in die Rente eintreten

Was also tun mit dieser Erkenntnis?

Das durchschnittliche Nettoeinkommen liegt je nach Region und Berufsgruppe derzeit zwischen etwa 2.000 und 3.000 Euro pro Monat. Schaut man sich die aktuelle Rentenhöhen dagegen an, sollte jedem klar sein, ohne private Vorsorge wird es nicht möglich sein den Lebensstandard im Alter auch nur annähernd zu halten ohne privat zu sparen. Jetzt kommt in Beratungen oft die Frage wie das möglich sein soll bei den allgemeinen Lebenskosten. Und ja, die Frage ist berechtigt.

An diese Stelle muss leider eine harte Wahrheit. Oftmals ist der Verzicht heute der notwendige Schritt, um auch in Zukunft auskömmlich leben zu können.

Um auch im Alter über ausreichend Geld zu verfügen, ist es immer ratsam möglichst früh mit dem Sparen anzufangen.

Soll ein Kapital von 300.000€ angespart werden, so ist bei einem Zinssatz von 3% eine Rate von 265,32€ monatlich nötig, wenn 45 Jahre angespart wird. Stehen nur noch 30 Jahre zur Verfügung so sind es bereits 517,08€ monatlich und bei 20 Jahren sogar 915,52€ monatlich!

Wenn es wirklich nicht geht

Natürlich gibt es Menschen, die mit Ihrem Einkommen geradeso auskommen und wirklich nicht sparen können. Wenn dies so ist, dann ist es auch nicht zielführend hier mit einer privaten Rentenversicherung zu arbeiten. Muss aufgrund der heutigen Situation bereits davon ausgegangen werde, dass sie im Alter auf die soziale Grundsicherung angewiesen sind, so lassen sie die Finger von Rentenversicherungen und sonstigen Anlagen mit lebenslanger Auszahlung. Nach heutigem Stand werden diese zu erwartenden Minirenten auf die Grundsicherung angerechnet und haben somit keinen Effekt. Hier macht es mehr Sinn Gelder so anzulegen, dass diese in der Berechnung der Grundsicherung nicht angerechnet werden

Was haben Altersvorsorge und ein Aktiendepot gemeinsam? Setzen Sie nicht auf ein einzelnes Pferd!

Es gibt vielfältige Finanzprodukte und die Übersicht fällt schwer. Eine der ersten Fragen, noch vor der Höhe der Anlagesumme, sollte sein: Wollen und können Sie sich um Ihre Anlagen oder wenigstens einen Teil selber kümmern oder soll dies professionell übernommen werden?

Bei der Fülle der Anlagemöglichkeiten, insbesondere der alternativen Anlagen, sollten Sie für das selber zu managende Geld einen Bereich finden bei dem sie sich nicht nur auskennen, sondern sogar dafür begeistern können. Ob sie in Aktien, ETFs oder Kryptowährungen investieren. Ob Sie sich Wein, Whiskey, Oldtimer oder sogar Lego in den Keller bzw. die Garage stellen. Es gibt massenhafte Möglichkeiten auf Wertsteigerungen bzw. steigende Kurse zu spekulieren. Doch wenn Sie dies tun und wollen, dann machen Sie es richtig oder legen Sie es in professionelle Hände. Investment, insbesondere alternatives Investment wie oben genannt ist nichts für Laien und funktioniert nicht mit 2 Stunden im Monat!

Klassisches Sparen über Versicherungsprodukte. Warum?

Versicherungen bieten nicht nur vielfältige Anlagemöglichkeiten, sondern vor allem zwei Dinge:

  1. einen langfristigen Plan in der Ansparphase. Wird auf Ziel gespart, geht es nicht um schnelle kurzfristige Kursgewinne, sondern um Kontinuität
  2. Die Möglichkeit einer lebenslangen Rente. Niemand weiß vorher, wie alt er wird. Aber gewisse Kosten laufen garantiert bis zum Tod. Daher macht es Sinn zumindest einen Teil des Kapitals so zu verrenten, dass die wichtigsten Kosten auch im hohen Alter noch gedeckt sind.

BAV, Riester und Co. Was bringt die steuerliche Entlastung?

Glücklicherweise hat auch der Staat diverse Möglichkeiten geschaffen, Rentenprodukte steuerlich geltend zu machen. Dies gilt zum Beispiel für den Bereich der betrieblichen Altersvorsorge in all ihren Durchführungswegen (BAV, U-Kasse, Pensionsfonds, …), die Riester und Basisrente, aber auch für Zuzahlungen in das System der gesetzlichen Rente. Davon ausgehend, dass die individuelle Steuerlast im Alter niedriger sein wird als in der Erwerbsphase, macht es absolut Sinn, heute steuerliche Vorteile zu nutzen, um so einfacher eine höhere Summe zu sparen. Natürlich müssen alle heute steuerlich geförderten Rentenversicherungen in der Auszahlung versteuert werden. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind auch Beiträge für diese zu zahlen. Durch den Zinseszins Effekt auf die höheren Einzahlungen wird dies aber normalerweise aufgefangen.

Bei aller, teilweise berechtigter, Kritik an der Riester Rente. Ich habe bisher noch keinen Vertrag gesehen, der wirklich defizitär wäre. Wer Riester sparberechtigt ist, sollte das Angebot zumindest durchrechnen denn Steuererleichterung + Zulagen mache schnell an die 1000€ und mehr im Jahr aus.

Klassische Rentenversicherung oder Fondspolice?

Aufgrund der Niedrigzinsphase der Vergangenheit machte und macht es wenig Sinn jetzt eine klassische Rentenversicherung abzuschließen. Mit einem Garantiezins von 0,25% macht sparen einfach keinen Spaß. Inhaber von alten Verträgen mit einem Garantiezins von bis zu 4% freuen sich jedoch und können die Phase sehr entspannt aussitzen. Neue Verträge werden fast ausschließlich als sogenannte Fondspolicen gestaltet. Hierbei werden die Sparbeiträge zu einem gewissen Teil am Aktienmarkt oder in sonstige Kapitalanlagen investiert.  Je nach Sicherheitsbedürfnis der Versicherungsnehmer können Garantien eingebaut werden oder auch nicht. Auch können Sie eigenständig entscheiden, wie ihr Geld angelegt werden soll. Dies fängt mit grundsätzlichen Entscheidungen an wo Sie bestimmen, ob Ihr Geld in bestimmten Werten wie z.B. regenerative Energien angelegt werden soll, bis hin zur fast freien Entscheidung welche Fonds sie besparen möchten.

Und jetzt?

Wenn Sie jetzt das Gefühl haben Ihre Altersvorsorge planen oder prüfen zu wollen, freue ich mich über Ihren Anruf unter 02133 77 894 77 oder Sie kontaktieren mich einfach über mein Kontaktformular.

Bildquelle: Alexa / Pixabay

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Für Eigentümer von Immobilien ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht unerlässlich. Sie schützt vor finanziellen Folgen von Schäden welche Dritte durch Ihr Eigentum erleiden können. Hierbei sind klassisch Unfälle durch die sogenannte Räum- und Streupflicht zu nennen. Gerade im Winter sind Eigentümer verpflichtet das Passieren eines Grundstücks gefahrlos möglich zu machen. Hierzu zählen das Schneeräumen und das ausreichende Streuen, um Unfälle durch Glätte zu verhindern. Aber auch Dachlawinen sind im Winter ein regelmäßiges Thema. Hierbei sind nicht nur Personenschäden, sondern oftmals auch Schäden an geparkten Fahrzeugen zu nennen. Insbesondere durch die immer bessere Dämmung von Dächern bleibt Schnee lange auf diesen liegen, taut tagsüber an und gefriert bei Nacht zu harten Eisplatten, welche sich plötzlich lösen können.  In NRW und damit auch in Dormagen sind Schneefanggitter am Dach keine Pflicht, eine manuelle Räumung des Daches ist aber meist auch nicht möglich. Diese nicht vorhandenen Verpflichtung entbindet den Eigentümer jedoch nicht von der Haftung.

Auch Schäden durch herabfallende Dachziegel oder umgeknickte Bäume sind regelmäßige Beispiele für Schäden, welche eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht übernimmt. Dies gilt immer dann, wenn der Schaden nicht durch höhere Gewalt entstanden ist. Hiervon wird üblicherweise bei einem Sturm ab Windstärke 8 ausgegangen.

Sind Sie Eigentümer und Bewohner eines Ein oder Zweifamilienhauses, so ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht normalerweise teil Ihrer Privathaftpflichtversicherung. Für größere Objekte und bei reiner Vermietung ist immer eine separate Police für das Objekt abzuschießen. Bei Eigentümergemeinschaften ist, genau wie in der Gebäudeversicherung, die WEG der Versicherungsnehmer und schützt so alle Mitglieder der WEG.

Die Haftungsübernahme durch den Winterdienst

Immer wieder kommt die Frage, ob nicht ein Hausmeister oder Winterdienst für Schäden bei mangelnder Räum und Streupflicht verantwortlich und damit haftbar ist. Die klare Antwort ist NEIN. Zwar haftet ein Winterdienst dem Eigentümer gegenüber und kann von diesem bzw. seiner Versicherung in Regress genommen werden. Dritte Geschädigte haben aber immer einen Anspruch an den oder die Eigentümer.

Übrigens:

Parkt das eigene Fahrzeug des Hauseigentümers vor dem Haus und wird beschädigt, so ist dies ein Eigenschaden, der nicht durch die Haftpflicht, sondern durch die Teilkasko des Fahrzeugs zu regulieren ist

Die besten Ratgeber sind unabhängig

Wer eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Hausratversicherung, Krankenversicherung oder irgendeine andere Versicherung sucht, sollte sich immer an einen unabhängigen Versicherungsmakler wenden. Nur so findet man heraus, wo und wie man am besten versichert ist. Der Makler geht auch auf Details ein und berücksichtigt, ob Besonderheiten zu berücksichtigen sind an die Sie eventuell gar nicht gedacht hätten. Ich bin ein unabhängiger Versicherungsmakler, habe langjährige Erfahrung und erstelle Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Sie finden weiter unten auch meinen online Rechner. Ich empfehle aber immer auch ein individuelles Angebot, denn ich möchte, dass Sie im Schadenfall richtig versichert sind!

Gerne stehe ich Ihnen bei Fragen und für eine kostenlose, individuelle Beratung zur Verfügung


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Inhaltsversicherung

Die Betriebsinhaltsversicherung ist das gewerbliche Gegenstück zur Hausratversicherung. In der Inhaltsversicherung werden alle beweglichen Güter eines Betriebes bzw. eines Unternehmens versichert. Hierzu zählen sämtliche Büroeinrichtung, Maschinen, Lagereinrichtung, Werkzeug und auch Warenbestände.

Inhaltsversicherung

Die üblichen versicherten Gefahren sind Feuer, Leitungswasser, Sturm+Hagel, Einbruch und Diebstahl sowie Elementargefahren. Der meist wichtigste Einschluss in der Inhaltsversicherung ist die Betriebsunterbrechungsversicherung. Diese übernimmt in der Zeit, welche für Aufräumung und Wiederherstellung der betrieblichen Infrastruktur benötigt wird, die anfallenden laufenden Kosten. Dies sind in erster Linie Löhne und Gehälter, Mieten, Leasingkosten und sonstige laufende Kosten. Ja nach Umfang der Betriebsunterbrechungsversicherung werden auch entfallene Gewinne mitversichert.

Sinnvolle Ergänzung der Inhaltsversicherung, vor allem bei Handwerksbetrieben welche oft einen Großteil Ihrer Werkzeuge auf den Fahrzeugen haben, ist die Transportversicherung. Sie übernimmt Schäden durch Unfälle aber auch Diebstahl aus den Fahrzeugen, wenn diese Nachts bei Ihren Mitarbeitern oder auf der Straße geparkt sind.

Bei produzierenden Betrieben empfiehlt sich neben der Inhaltsversicherung immer eine Maschinenversicherung. Diese deckt Bruch und Betriebsschäden an Ihren Produktionsmaschinen ab, natürlich auch incl. der Betriebsunterbrechung während der Reparatur.

Die besten Ratgeber sind unabhängig

Mein Name ist Thomas Vogt, ich bin ausgebildeter Versicherungsfachwirt und unabhängiger Versicherungsmakler. Ich kann bei über 100 Versicherungsgesellschaften vergleichen und finde für Sie die am besten zu Ihren Bedürfnissen passende Versicherung. Ich nutze gerne die vielfältigen Möglichkeiten zur Kommunikation. So können Sie wählen ob Sie lieber eine klassische Beratung zu Hause, eine Beratung am Telefon oder eine Videoberatung möchten. Ganz so, wie es für Sie am besten passt.

Sie finden weiter unten auch meinen online Rechner. Ich empfehle aber immer auch ein individuelles Angebot, denn ich möchte, dass Sie im Schadenfall richtig versichert sind!

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Zusatzversicherung Heilpraktiker

Zusatzversicherung Heilpraktiker

Sie sind gesetzlich krankenversichert aber offen für alternative Medizin? Sie möchten sich von einem Heilpraktiker oder einem Arzt für Naturheilkunde behandeln lassen? Ihr niedergelassener Arzt bietet zusätzliche Leistungen wie zum Beispiel Osteopathie an und möchte diese gesondert abrechnen? Dann ist eine Kostenübernahme durch eine Zusatzversicherung sinnvoll.

Wir vergleichen kostenlos für Sie die unterschiedlichen Angebote aus dem Bereich Zusatzversicherung Heilpraktiker. Ebenso achten wir darauf das die Mindeststandards einer guten Zusatzversicherung für Naturheilkunde eingehalten werden. Hierzu zählen zum Beispiel Übernahme von Naturheilverfahren nach Hufeland und der Gebühren Ordnung für Heilpraktiker.Auch die Erstattung von verordneten Arzneimitteln, zum Beispiel aus dem Bereich der traditionellen chinesischen Medizin, sollten mitversichert sein, wenn diese von einem Arzt oder Heilpraktiker verschrieben werden.

Wie hoch sind die Erstattungen?

Die Erstattungshöhen pro Jahr können sehr unterschiedlich sein, von 300€-1500€ ist am Markt fast alles zu finden. Auch die prozentuale Erstattung kann sehr unterschiedlich sein. Welche Tarife, mit welchen spezifischen Leistungen und dazugehörigen Erstattungshöhen für Sie infrage kommen klären wir gerne im persönlichen Gespräch mit Ihnen.

Häufig werden wir gefragt welche Möglichkeiten der Zusatzversicherung für Kinder wir anbieten. Selbstverständlich sind alle Leistungen aus dem Bereich Krankenzusatzversicherung auch für Kinder abschließbar.Viele Eltern suchen lieber auch den Rat eines erfahrenen Osteopaten anstatt nur die klassischen Hilfsmittel der Schulmedizin zu verwenden. Dies sollte nicht an den Kosten scheitern, wir beraten Sie gerne zur Zusatzversicherung Heilpraktiker!

Mein Name ist Thomas Vogt, ich bin ausgebildeter Versicherungsfachwirt und unabhängiger Versicherungsmakler. Ich kann bei über 100 Versicherungsgesellschaften vergleichen und finde für Sie die am besten zu Ihren Bedürfnissen passende Versicherung. Ich nutze gerne die vielfältigen Möglichkeiten zur Kommunikation. So können Sie wählen ob Sie lieber eine klassische Beratung zu Hause, eine Beratung am Telefon oder eine Videoberatung möchten. Auch ein eigener Vergleich mit dem untenstehenden online Rechner ist jederzeit möglich, ganz nach Ihren Wünschen.

Gerne stehe ich Ihnen bei Fragen und für eine kostenlose, individuelle Beratung zur Verfügung


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