Firmenrechtsschutz

Firmenrechtsschutz

Mit der Firmenrechtsschutz sorgen wir für Chancengleichheit auf dem Weg zu Ihrem Recht!

Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand. Kennen Sie diese Aussage? Sie mag in Teilen wahr sein, doch mit guten Fachanwälten steigen die Chancen zu Ihrem Recht zu kommen beträchtlich.

Eine gute Firmenrechtsschutz ist heute fast so wichtig wie eine Haftpflichtversicherung. Immer öfter wird versucht, auch das nur vermeintliche Recht durchzusetzen. Wird Ihre Firma wegen ihrer Leistungserbringung in die Haftung genommen, so haben Sie hierfür die Haftpflichtversicherung, welche sie auch gegen unbegründete Forderungen verteidigt. Doch gibt es Forderungen und Streitigkeiten außerhalb dieses Bereichs müssen sie selbst für Ihr Recht kämpfen. Ob es nun um Differenzen mit Mitarbeitern, dem Finanzamt, Ordnungsbehörden etc. geht, gute Anwälte sind selten und kosten Geld. Ihre Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen die finanziellen Risiken eines Rechtstreits zu tragen. Hierzu zählen nicht nur die Anwaltskosten, auch die Prozesskosten und eventuelle Gutachterkosten werden von Ihrer Firmenrechtsschutz getragen.

In diese Unterpunkte gliedert sich eine Firmenrechtsschutz primär:

  1. Allgemeiner Firmenrechtsschutz
  2. Arbeitgeberrechtsschutz
  3. Immobilienrechtsschutz
  4. Fahrzeugrechtsschutz
  5. Spezial Strafrechtsschutz
  6. Forderungs- und Vertragsrecht

zu 1. Im allgemeinen Firmenrechtsschutz sind vor allem folgenden Punkte enthalten

  • Schadenersatzrecht
  • Steuerrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Vertragsrecht für Hilfsgeschäfte
  • Strafrecht
  • Versicherungsvertragsrecht
  • Datenrecht (DSGVO)
  • Sozialrecht

zu 2. Arbeitgeberrechtsschutz

Der Arbeitgeberrechtsschutz übernimmt die Kosten wenn es zu Streitigkeiten mit einem Mitarbeiter kommt. Hierbei muss es nicht nur um Kündigungen oder Abmahnungen gehen. Auch Urlaubsansprüche u.ä. können einen Prozess auslösen. Wichtig zu wissen: Im Arbeitsrecht muss jede Partei ihre Anwaltskosten in der ersten Instanz selbst tragen, egal wie es ausgeht.

zu 3. Immobilienrechtsschutz

Unabhängig davon ob sie die Gebäude oder Büros Ihrer Firma gemietet haben oder ob diese Ihr Eigentum sind, vielfältige Themen können auf Sie zukommen

  • Steuerrecht für Immobilien und Grundstücke
  • Grundstücks und Gebäuderecht
  • Verwaltungsrecht

zu 4. Fahrzeugrechtsschutz

  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Strafrecht
  • Vertragsrecht
  • Schadenersatzrecht
  • Steuerrecht

zu 5. Spezial Strafrechtsschutz

Wird Ihnen eine vorsätzliche Straftat wie Steuerhinterziehung, Insolvenzverschleppung oder unsachgemäße Entsorgung von Abfall vorgeworfen, übernimmt die Versicherung die Kosten der Verteidigung, wenn keine rechtskräftige Verurteilung erfolgt.

zu 6. Forderungs- und Vertragsrechtsschutz

In diesem Baustein können Branchenabhängig Streitigkeiten aus Ihrer originären Geschäftstätigkeit versichert werden. Hierzu zählen insbesondere Auseinandersetzungen mit Lieferanten oder nicht zahlenden Kunden. Meist wird hier nur eine Mediation zur Konfliktbeilegung bezahlt, es gibt aber auch Gesellschaften, die den Anwalt vor Gericht bezahlen.

Bei weiteren Fragen können Sie mich gerne kontaktieren. Mein Name ist Thomas Vogt, ich bin ausgebildeter Versicherungsfachwirt und unabhängiger Versicherungsmakler. Ich kann bei über 100 Versicherungsgesellschaften vergleichen und finde für Sie, die am besten zu Ihren Bedürfnissen passende Versicherung. Ich nutze gerne die vielfältigen Möglichkeiten zur Kommunikation. So können Sie wählen ob Sie lieber eine klassische Beratung zu Hause, eine Beratung am Telefon oder eine Videoberatung möchten. Auch ein eigener Vergleich mit dem untenstehenden Onlinerechner ist jederzeit möglich, ganz nach Ihren Wünschen.

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Privathaftpflicht

Privathaftpflicht

In meinen Augen ist die Privathaftpflicht die wichtigste Versicherung überhaupt. Sie schützt vor Ansprüchen Dritter, die tatsächliche oder vermeintliche* Schäden bei Ihnen geltend machen wollen.  Das Problem an diesen Ansprüchen ist, dass Sie nie wissen wie hoch diese sind und Schadenersatzansprüche auch nicht durch ein Gesetz in der Höhe limitiert sind. In BGB §823 Abs. 1 heißt es einfach nur:

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem Anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Die Schadenersatzpflicht gilt also von 1 Cent bis zu jeder denkbaren Summe, solange diese nachgewiesen werden kann. Bei Ihrer Hausratversicherung oder der KFZ-Kasko können sie den Gegenwert der Versicherung leicht ausrechnen indem Sie sich den Wert des Hausrates oder Ihres Autos berechnen. In der Privathaftpflicht können Sie dies nicht aber seien Sie sicher, ein durchschnittlicher Hausrat oder einnormaler Mittelklassewagen kostet nicht so viel wie die Hüftoperation der netten, älteren Dame die sie/oder Ihr Kind, versehentlich mit Ihrem Einkaufswagen oder dem Roller zu Fall gebracht haben.

Warum vermeintliche Schäden? (Achtung persönliche Meinung 😉 )

Der Deutsche im Allgemeinen hat, meiner Meinung nach, eine sehr starke Vollkaskomentalität. Die Versicherungsdichte ist in keinem anderen Land so hoch wie in Deutschland, denn wir scheuen das Risiko. Außerdem, das zeigen die vielen, oft unnötigen Gerichtsverfahren, wird immer gerne nach jemandem gesucht der Schuld ist. „Nein, ich war nicht zu doof zum Laufen, der Stein im Gehweg war locker und deshalb bin ich gestürzt, da muss die Stadt für aufkommen oder der Hausbesitzer vor dessen Tür ich hingefallen bin!“ Ob dieser Vorwurf jetzt richtig ist oder nicht, das entscheidet am Ende im Zweifel ein Gericht. Und die Kosten für Gutachter, Anwälte, Gericht usw. übernimmt die Privathaftpflicht, wenn es sich um einen versicherten Fall handelt. 

Aus diesem Grunde ist ein großer Teil der Leistungen einer Privathaftpflicht der sogenannte passive Rechtsschutz. Das ist die Prüfung und im Zweifel die Abwehr von unberechtigten oder überzogenen Forderungen gegen Sie. Wer das mal durchrechnen möchte, dem empfehle ich den Prozesskostenrechner des Deutschen Anwaltsvereins, denn schon bei einem Streitwert von 10.000€ können hier bis zu 4.500€ an reinen Verfahrenskosten entstehen. Das ist mehr als der 45-fache Jahresbeitrag einer premium Privathaftpflicht.

Welche Privathaftpflicht Sie benötigen, kläre ich gerne mit Ihnen persönlich in einem Gespräch.

Mein Name ist Thomas Vogt, ich bin ausgebildeter Versicherungsfachwirt und unabhängiger Versicherungsmakler. Ich kann bei über 100 Versicherungsgesellschaften vergleichen und finde für Sie die am besten zu Ihren Bedürfnissen passende Versicherung. Ich nutze gerne die vielfältigen Möglichkeiten zur Kommunikation. So können Sie wählen ob Sie lieber eine klassische Beratung zu Hause, eine Beratung am Telefon oder eine Videoberatung möchten. Auch ein eigener Vergleich mit dem untenstehenden online Rechner ist jederzeit möglich, ganz nach Ihren Wünschen.

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Bootsversicherung

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Motorrad Versicherung

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Krankentagegeldversicherung

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