Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Für Eigentümer von Immobilien ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht unerlässlich. Sie schützt vor finanziellen Folgen von Schäden welche Dritte durch Ihr Eigentum erleiden können. Hierbei sind klassisch Unfälle durch die sogenannte Räum- und Streupflicht zu nennen. Gerade im Winter sind Eigentümer verpflichtet das Passieren eines Grundstücks gefahrlos möglich zu machen. Hierzu zählen das Schneeräumen und das ausreichende Streuen, um Unfälle durch Glätte zu verhindern. Aber auch Dachlawinen sind im Winter ein regelmäßiges Thema. Hierbei sind nicht nur Personenschäden, sondern oftmals auch Schäden an geparkten Fahrzeugen zu nennen. Insbesondere durch die immer bessere Dämmung von Dächern bleibt Schnee lange auf diesen liegen, taut tagsüber an und gefriert bei Nacht zu harten Eisplatten, welche sich plötzlich lösen können.  In NRW und damit auch in Dormagen sind Schneefanggitter am Dach keine Pflicht, eine manuelle Räumung des Daches ist aber meist auch nicht möglich. Diese nicht vorhandenen Verpflichtung entbindet den Eigentümer jedoch nicht von der Haftung.

Auch Schäden durch herabfallende Dachziegel oder umgeknickte Bäume sind regelmäßige Beispiele für Schäden, welche eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht übernimmt. Dies gilt immer dann, wenn der Schaden nicht durch höhere Gewalt entstanden ist. Hiervon wird üblicherweise bei einem Sturm ab Windstärke 8 ausgegangen.

Sind Sie Eigentümer und Bewohner eines Ein oder Zweifamilienhauses, so ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht normalerweise teil Ihrer Privathaftpflichtversicherung. Für größere Objekte und bei reiner Vermietung ist immer eine separate Police für das Objekt abzuschießen. Bei Eigentümergemeinschaften ist, genau wie in der Gebäudeversicherung, die WEG der Versicherungsnehmer und schützt so alle Mitglieder der WEG.

Die Haftungsübernahme durch den Winterdienst

Immer wieder kommt die Frage, ob nicht ein Hausmeister oder Winterdienst für Schäden bei mangelnder Räum und Streupflicht verantwortlich und damit haftbar ist. Die klare Antwort ist NEIN. Zwar haftet ein Winterdienst dem Eigentümer gegenüber und kann von diesem bzw. seiner Versicherung in Regress genommen werden. Dritte Geschädigte haben aber immer einen Anspruch an den oder die Eigentümer.

Übrigens:

Parkt das eigene Fahrzeug des Hauseigentümers vor dem Haus und wird beschädigt, so ist dies ein Eigenschaden, der nicht durch die Haftpflicht, sondern durch die Teilkasko des Fahrzeugs zu regulieren ist

Die besten Ratgeber sind unabhängig

Wer eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Hausratversicherung, Krankenversicherung oder irgendeine andere Versicherung sucht, sollte sich immer an einen unabhängigen Versicherungsmakler wenden. Nur so findet man heraus, wo und wie man am besten versichert ist. Der Makler geht auch auf Details ein und berücksichtigt, ob Besonderheiten zu berücksichtigen sind an die Sie eventuell gar nicht gedacht hätten. Ich bin ein unabhängiger Versicherungsmakler, habe langjährige Erfahrung und erstelle Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Sie finden weiter unten auch meinen online Rechner. Ich empfehle aber immer auch ein individuelles Angebot, denn ich möchte, dass Sie im Schadenfall richtig versichert sind!

Gerne stehe ich Ihnen bei Fragen und für eine kostenlose, individuelle Beratung zur Verfügung


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Bildquelle: 652234 / Pixabay