Aufgaben des Versicherungsmaklers

Versicherungsmakler – Sachwalter des Kunden

Bereits 1985 hat der BGH (Bundegerichtshof) im sogenannten Sachwalterurteil die rechtliche Stellung und die Aufgaben des Versicherungsmaklers definiert.

Diese Aufgaben gehen aufgrund der Stellung als „treuhänderischer Sachwalter“ deutlich weiter als dies z.B. bei einem gebundenen Vermittler oder einem Mehrfachagenten der Fall ist. Hieraus ergibt sich auch eine höhere Sorgfaltspflicht des Versicherungsmaklers. Diese ist auch aus Eigeninteresse wichtig, den als Versicherungsmakler hafte ich für Beratungsfehler immer persönlich. Auch wurde durch das Urteil klargestellt, dass sich der Makler rechtlich im Lager des Versicherungsnehmers befindet. Als Versicherungsmakler bin ich ausschließlich meinen Mandanten gegenüber verpflichtet für vereinbarungsgemäßen Versicherungsschutz zu sorgen. Ich habe keine Verpflichtungen gegenüber Versicherungsunternehmen ihnen Geschäft zuzuführen.

Grundsätzlich ist die Vermittlung von Versicherungen und Finanzprodukten genehmigungspflichtig. Versicherungsmakler sind grundsätzlich als freie Vermittler nach §34d Abs. 1 GewO im Vermittlerregister geführt. Neben dem Nachweis der Sachkunde und regelmäßigen Fortbildungen, wird auch der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht vorausgesetzt. Details zu meiner Zulassung können Sie den Erstinformationen entnehmen.

Meine Maklerpflichten als Sachwalter

  • Als Versicherungsmakler meiner Mandanten ist es meine Aufgabe für individuellen und passenden Versicherungsschutz zu sorgen. Ich handle hierbei als bevollmächtigter Interessenvertreter meiner Mandanten. Der Umfang der Vollmacht und der Betreuung ergibt sich aus dem Maklervertrag sowie den AGB.
  • Als Versicherungsmakler handle ich eigenständig. Ich analysiere die zu versichernden Risiken eigenständig und im Sinne der Kunden. Die Mandanten werden über den Fortschritt und die Ergebnisse auf dem Laufenden gehalten.
  • Als Versicherungsmakler übernehme ich eine Expertenposition in allen von mir betreuten Versicherungsangelegenheiten. Dies umfasst auch meine Mandanten über eventuell falsche Ansichten bei fachlichen Fragen aufzuklären.
  • Da ich als Versicherungsmakler im Schadenfall, also beim Vorwurf einer Fehlberatung, die Erfüllung meiner Pflichten nachweisen muss, werden Beratungen ausführlich und in geeigneter Form dokumentiert. Dies muss nicht zwangsläufig in Form eines Beratungsprotokolls erfolgen. Eine geeignete Form kann z.B. auch die Speicherung einer Kommunikation per Email sein.
  • Grundlegende Betreuungs- und Verwaltungsleistungen der vermittelten und in Betreuten übernommen Verträge wie z.B. Kontodatenänderungen, Adressänderungen oder die Weiterleitung von Schriftverkehr ist durch die Courtage welche der Versicherer auszahlt abgegolten. Darüberhinausgehende Services können über eine individuelle Servicevertrag vereinbart werden.
Die besten Ratgeber sind unabhängig

Wer eine Hundehaftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Krankenversicherung oder irgendeine andere Versicherung sucht, sollte sich immer an einen unabhängigen Versicherungsmakler wenden. Nur so findet man heraus, wo und wie man am besten versichert ist. Der Makler geht auch auf Details ein und berücksichtigt, ob Besonderheiten zu berücksichtigen sind an die Sie eventuell gar nicht gedacht hätten. Ich bin ein unabhängiger Versicherungsmakler, habe langjährige Erfahrung und erstelle Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Kontakt

Thomas Vogt – Versicherungsmakler Dormagen

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Tel: 02133 77 894 77

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