Gewerbeversicherungen

Auswahlverschulden oder warum Geschäftsführer bzw. Unternehmen immer einen Versicherungsmakler beauftragen sollten!

Kurz gesagt: Der Makler haftet für seine Arbeit und die durch ihn vermittelten Versicherungen. Hierdurch entlastet er den Geschäftsführer, der sich bei einem zugelassenen Versicherungsmakler darauf verlassen darf, dass dieser als treuhändischer Sachwalter die Interessen des Versicherungsnehmers, also der Gesellschaft, bestmöglich wahrnimmt. Ein Versicherungsvermittler ist hierzu nicht in der Lage, denn er vertritt die Versicherungsgesellschaft, welche ihn beauftragt hat und darf gar keine anderen Versicherungen anbieten. Hierdurch kann es zu einer Haftung des Geschäftsführers wegen Auswahlverschuldens kommen.

HIER können Sie die ausführliche Erklärung zum Auswahlverschulden lesen.