Vermögensschadenhaftpflicht

Vermoegensschadenhaftpflicht

Eine eigenständige Vermögenschadenhaftpflicht benötigen vor allem beratende Berufe. Dies sind fast alle Kammerberufe, mit Ausnahme der Ärzte. Zumeist ist die Vermögensschadenhaftpflicht zwingende Voraussetzung für die Zulassung in diesen Berufen. Sie ersetzt reine Vermögensschäden, welche durch Beratung entstehen und denen kein Personen- oder Sachschaden vorrausgeht. Daher ersetzt sie die normale Betriebshaftpflicht nicht, sondern ist zusätzlich abzuschließen.

Mit Ausnahme von Gutachtern berate ich die Vermögensschadenhaftpflicht von Kammerberufen nicht selbst, sondern greife hierfür auf meine Netzwerkpartner zurück. Die spezifischen, gesetzlichen Vorgaben z.B. für Rechtsanwälte oder Steuerberater ändern sich regelmäßig und müssen in den Versicherungsbedingungen oder den Versicherungssummen angepasst werden. Auch ändern sich gerne mal die Voraussetzungen für Sozietäten. Daher nutze ich hier die Kompetenz hochspezialisierter Kollegen, bin aber gerne Ihr erster Ansprechpartner vor Ort.

Aufgrund der Komplexität des Themas gibt es zur Vermögensschadenshaftpflicht keine Vergleichsrechner.

Wenn Sie eine Anfrage zum Thema Vermögensschadenshaftpflicht bzw. Berufshaftpflichtversicherung haben, rufen Sie mich bitte unter 02133 77 894 77 an oder schreiben mir an info@v-e-n.de. Im persönlichen Gespräch finden wir am einfachsten die richtige Lösung für Sie.

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