Privathaftpflicht

Privathaftpflicht

In meinen Augen ist die Privathaftpflicht die wichtigste Versicherung überhaupt. Sie schützt vor Ansprüchen Dritter, die tatsächliche oder vermeintliche* Schäden bei Ihnen geltend machen wollen.  Das Problem an diesen Ansprüchen ist, dass Sie nie wissen wie hoch diese sind und Schadenersatzansprüche auch nicht durch ein Gesetz in der Höhe limitiert sind. In BGB §823 Abs. 1 heißt es einfach nur:

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem Anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Die Schadenersatzpflicht gilt also von 1 Cent bis zu jeder denkbaren Summe, solange diese nachgewiesen werden kann. Bei Ihrer Hausratversicherung oder der KFZ-Kasko können sie den Gegenwert der Versicherung leicht ausrechnen indem Sie sich den Wert des Hausrates oder Ihres Autos berechnen. In der Privathaftpflicht können Sie dies nicht aber seien Sie sicher, ein durchschnittlicher Hausrat oder ein normaler Mittelklassewagen kostet nicht so viel wie die Hüftoperation der netten, älteren Dame die Sie/oder Ihr Kind, versehentlich mit Ihrem Einkaufswagen oder dem Roller zu Fall gebracht haben.

Warum vermeintliche Schäden? (Achtung persönliche Meinung 😉 )

Der Deutsche im Allgemeinen hat, meiner Meinung nach, eine sehr starke Vollkaskomentalität. Die Versicherungsdichte ist in keinem anderen Land so hoch wie in Deutschland, denn wir scheuen das Risiko. Außerdem, das zeigen die vielen, oft unnötigen Gerichtsverfahren, wird immer gerne nach jemandem gesucht der Schuld ist. „Nein, ich bin nicht einfach gestolpert weil ich eventuell nicht auf den Weg geachtet habe, der Stein im Gehweg war locker und deshalb bin ich gestürzt, da muss die Stadt für aufkommen oder der Hausbesitzer vor dessen Tür ich hingefallen bin!“ Ob dieser Vorwurf jetzt richtig ist oder nicht, das entscheidet am Ende im Zweifel ein Gericht. Und die Kosten für Gutachter, Anwälte, Gericht usw. übernimmt die Privathaftpflicht, wenn es sich um einen versicherten Fall handelt. 

Aus diesem Grunde ist ein großer Teil der Leistungen einer Privathaftpflicht der sogenannte passive Rechtsschutz. Das ist die Prüfung und im Zweifel die Abwehr von unberechtigten oder überzogenen Forderungen gegen Sie. Wer das mal durchrechnen möchte, dem empfehle ich den Prozesskostenrechner des Deutschen Anwaltsvereins, denn schon bei einem Streitwert von 10.000€ können hier bis zu 4.500€ an reinen Verfahrenskosten entstehen. Das ist mehr als der 45-fache Jahresbeitrag einer premium Privathaftpflicht.

Welche Privathaftpflicht Sie benötigen, kläre ich gerne mit Ihnen persönlich in einem Gespräch.

Gerne stehe ich Ihnen bei Fragen und für eine kostenlose, individuelle Beratung zur Verfügung


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Bildquelle: Gerd Altmann / Pixabay