Auswahlverschulden oder warum Geschäftsführer bzw. Unternehmen immer einen Versicherungsmakler beauftragen sollten!

Der Versicherungsmakler nach §93 HGB und §34d Abs.1 Satz 2 VVG ist als treuhänderischer Sachwalter seiner Mandanten dazu verpflichtet, deren Interessen als Versicherungsnehmer bestmöglich wahrzunehmen. Versicherungsunternehmen gegenüber ist er unabhängig. Seine Aufgaben für den Mandanten und deren Umfang, sind im Versicherungsmaklervertrag klar geregelt. Er haftet für seine Empfehlungen und die durch ihn vermittelten Verträge.

Der Versicherungsvermittler arbeitet als Handelsvertreter nach §84 HGB für die Versicherung. Er haftet persönlich nur für vorsätzliche Beratungsfehler.

Geschäftsführer haften nach §43 GmbHG persönlich für Schäden, welche Sie der Gesellschaft z.B. durch Verletzung von Obliegenheitspflichten zufügen.

Auswahlverschulden

Davon ausgehend, dass der Geschäftsführer normalerweise kein Versicherungskaufmann ist und damit auch nicht die notwendige Ausbildung und Kenntnis hat, um die Qualität eines Versicherungsvertrages objektiv prüfen zu können, benötigt er hierzu einen Dienstleister. Dieser kann entweder ein unabhängiger Versicherungsmakler oder ein Vertreter eine Versicherung sein. Wird ein Ausschließlichkeitsvertreter gewählt, welcher nur Versicherungen z.B. der Pfefferminzia vermittelt, kann der Geschäftsführer im Schadensfall haftbar gemacht werden, wenn nachweisbar ist, dass der Schaden bei einer anderen Versicherungsgesellschaft versichert gewesen wäre. Hier trifft ihn ein Auswahlverschulden, denn er hat nicht für ein ausreichend funktionierendes Risk-Management gesorgt.

Anspruchsberechtigte für die Innenhaftung können unter anderem sein

  • Die Gesellschafter
  • Die Gesellschaft selbst
  • Der Insolvenzverwalter

Insbesondere dann, wenn durch einen nicht ausreichend versicherten Schaden, die Gesellschaft insolvent geht, wird der Insolvenzverwalter prüfen ob ein Auswahlverschulden vorliegt, also inwieweit der Geschäftsführer hier für die Auswahl der Versicherung haftbar gemacht werden kann.

Daher empfehle ich auch bei Geschäftsführenden Gesellschaftern immer den Abschluss eine D&O Versicherung welche genau diese Haftungsschäden des Geschäftsführers absichert.

PS: Und wer bis hierhin gelesen hat, Geschäftsführer ist und immer noch keinen Makler beauftragt hat, der sollte vorsorglich schon mal einen möglichen Schadenfall bei seiner D&O melden. Die Ausrede der Unkenntnis zählt jetzt nicht mehr 😉

Die besten Ratgeber sind unabhängig

Wer eine Versicherung sucht, sollte sich immer an einen unabhängigen Versicherungsmakler wenden. Nur so findet man heraus, wo und wie man am besten versichert ist.

Mein Name ist Thomas Vogt, ich bin ausgebildeter Versicherungsfachwirt und unabhängiger Versicherungsmakler. Ich kann bei über 100 Versicherungsgesellschaften vergleichen und finde für Sie die am besten zu Ihren Bedürfnissen passende Versicherung. Ich nutze gerne die vielfältigen Möglichkeiten zur Kommunikation. So können Sie wählen ob Sie lieber eine klassische Beratung zu Hause, eine Beratung am Telefon oder eine Videoberatung möchten. Ganz so, wie es für Sie am besten passt.

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