Jogger „Leichtfuß“ mit/ohne Haftpflichtversicherung – ein Schadenbeispiel

Wie wichtig eine Haftpflichtversicherung werden kann, soll anhand von einem weiteren Privathaftpflichtversicherung Schadenbeispiel demonstriert werden: Sachverhalt: An einer unübersichtlichen Stelle eines Waldweges, der sehr gerne zwecks „körperlicher Ertüchtigung“ von Joggern und Mountainbikern benutzt wird, kommt es zu einem folgenschweren Zusammenstoß zwischen einem Jogger und einem Radfahrer. Herbert Leichtfuß heißt der „Gehkünstler“, nach eigenen Angaben hat er nur eine Rechtschutzversicherung, aber keine private Haftpflichtversicherung. Kollisionspartner Dr. Zahnlos ist ein begeisterter Mountainbike-Fahrer. Er ist ein junger, sehr erfolgreicher Zahnarzt, der seit drei Jahren eine eigene Praxis leitet. Gegenüber Versicherungen ist er aufgeschlossen, hat u.a. auch eine Rechtschutzversicherung und eine private Haftpflichtversicherung, die in der betrieblichen Haftpflichtversicherung integriert ist.

Was ist passiert?

Wie es zu diesem folgenschweren Unfall gekommen ist, ist im Vorfeld der Untersuchungen nicht 100%ig geklärt. Aber nach Aussagen von einigen Waldspaziergängern ist Herr Leichtfuß unter Missachtung der Verkehrsregeln auf der linken Straßenseite gelaufen. Wegen der Unübersichtlichkeit der Strecke an dieser Stelle konnte Herr Dr. Zahnlos Herrn Leichtfuß nicht mehr rechtzeitig ausweichen. Für Herrn Leichtfuß ist diese Kollision glimpflich ausgegangen. Er kam mit ein paar Hautabschürfungen und blauen Flecken davon. Den jungen Zahnarzt hingegen hat es schwer erwischt. Beim Sturz vom Rad hat er sich einen sehr komplizierten Handbruch zugezogen. Durch diese Verletzung konnte er fast drei Monate nicht arbeiten. Da Herr Leichtfuß gut verdient und ein bisschen Vermögen hat, hat der geschädigte Doktor auch wenig Skrupel, gegen ihn zivilrechtlich vorzugehen. Er hat neben einem Personenschaden in erster Linie einen sehr hohen Vermögensfolgeschaden erlitten (hoher Verdienstausfall, kein Gewinn, weiterhin laufende Kosten etc.). Auf Anraten seines Rechtsanwaltes wird auch eine Schmerzensgeldforderung gegen den Schädiger erhoben. Die Rechtversicherung hat auch zur gerichtlichen Schadensersatzforderung ihres Versicherungsnehmers Dr. Zahnlos ihr „placet“ gegeben. Als dann auch noch von der Krankenversicherung ein schreiben mit sehr hohen Geldleistungsanprüchen bei Herrn Leichtfuß eintrifft, ist dessen nervlicher Zustand als „beängstigend schlecht“ zu bezeichnen. Er ist jetzt ziemlich allein mit seinen Sorgen. Da ein Prozess vor dem Landgericht droht, hat Herr Leichtfuß einen Rechtsanwalt nehmen müssen. Dieser hat seine Tätigkeit für ihn erst von einem „ansehnlichen Vorschuss“ abhängig gemacht, den er vorab auch bezahlt.

Warum hilft in diesem Fall auch keine Rechtsschutzversicherung, die ihm zumindest anfallende Rechtsanwalt- bzw. Gerichtskosten abnehmen könnte?

Selbst die umfangreichste Rechtschutzversicherung übernimmt nicht diese Kosten, weil ein sogenannter „Schadensersatzrechtschutz“ nur eigene Haftpflichtansprüche absichert. Die Schadensersatzforderungen, die sich gegen den Schädiger richten, lösen zusammengefasst folgende Folgen aus:

  • Zeitverlust; Ärger und Stress
  • Auseinandersetzung mit dem geschädigten/anderen Anspruchstellern
  • Sorgen
  • Finanzielle Belastungen, unter Umständen vielleicht sogar Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz

Bei unserem Privathaftpflichtversicherung Schadenbeispiel ist unser Herr Leichtfuß ohne eine Haftpflichtversicherung dem Schicksal ziemlich „schutzlos“ ausgeliefert. Inwiefern verändert sich seine Situation, wenn er eine private Haftpflichtversicherung gehabt hätte? Bei dieser Konstellation ist Herr Leichtfuß nicht mehr allein. Ein Haftpflichtversicherungsvertrag steht ihm jetzt zur Seite, den er mit einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen hat. Nachdem Schädiger Leichtfuß den Schaden an seine Versicherung gemeldet hat, übernimmt u. a. die Versicherung die Rechtsprüfung, inwieweit der Schadensersatz von Herrn Zahnlos gegen Leichtfuß zurücklehnen und abwarten, wie wohl diese Rechtsstreitigkeit für ihn ausgeht. Mit dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung sind folgende Vorteile verbunden:

  • Als Laie ohne juristische Kenntnisse kann er kaum mit Erfolg gegen Schadensersatzansprüche ankämpfen. Er benötigt vielmehr Rechtshilfe, die von der Versicherung kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Die gesamte Rechtsangelegenheit wird ihm dadurch abgenommen.
  • Auch werden unangenehme Auseinandersetzungen mit dem Geschädigten von ihm ferngehalten.
  • Unberechtigte Ansprüche werden für ihn abgewehrt, berechtigte Forderungen hingegen bezahlt. Im letzten Fall hat der Versicherungsnehmer gegen die Versicherung einen Befreiungsanspruch, die dem geschädigten Dritten zugute kommt. Der Fall „Leichtfuß“ mit der Sachverhaltsdarstellung ohne/mit Haftpflichtversicherung ist die beste Argumentationshilfe.

Die besten Ratgeber sind unabhängig

Wer eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, eine Privathaftpflicht oder irgendeine andere Versicherung sucht, sollte sich immer einen unabhängigen Versicherungsmakler suchen, wenn ein Vergleich ansteht. Nur so findet man heraus, wo und wie man am besten versichert ist. Ich bin ein unabhängiger Versicherungsmakler, habe langjährige Erfahrung und erstelle Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Sie erreichen über diesen Link auch meinen online Rechner aber ich empfehle immer ein individuelles Angebot, denn ich möchte das Sie im Schadenfall richtig versichert sind! Als Versicherungsmakler kann ich durch mein Netzwerk alle Bereiche des Versicherungsmarktes für Sie abdecken.

Ich freue mich auf Ihre Anfrage und bin jederzeit gerne für Sie da.

Bildquelle: Rainer Sturm  / pixelio.de
S. Hofschlaeger / pixelio.de